Service

Kostenfreie Anfrage

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie rechtlichen Beistand benötigen, können Sie gerne kurz telefonisch mit mir klären, ob eine Rechtsvertretung durch mich sinnvoll ist. Nach Erläuterung Ihres Anliegens können wir einen Termin für die Erstberatung vereinbaren.

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung sind zu Gunsten des Mandanten grundsätzlich auf maximal € 190,00, ggfs. noch eine Auslagenpauschale von € 20,00 zzgl. gesetzlicherer Mehrwertsteuer gedeckelt. Die Erstberatung dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und Ihren Beratungsbedarf zu ermitteln. Wichtige Unterlagen können Sie mir gerne vorab per Email zukommen lassen oder zum Termin mitbringen. Sie kriegen eine erste pauschale und überschlägige Rechtsberatung und können sich dann entscheiden, ob Sie meine Hilfe weiterhin in Anspruch nehmen.

Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Grundsätzlich rechne ich nach dem RVG ab. Die Höhe der entstehenden Kosten ist damit von dem maßgeblichen Verfahrenswert abhängig.

Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Stundenhonorar zu vereinbaren.

Im ersten Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne die wahrscheinlich anfallenden Kosten für eine Rechtsvertretung.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht automatisch alle Rechtsstreitigkeiten ab.

Schauen Sie in Ihren Vertrag, welche Kosten von Ihrer Versicherung gedeckt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Als zusätzlichen und kostenlosen Service kann ich mich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern.

Beratungshilfe

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten einer außergerichtlichen Beratung zu bezahlen, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe. Es ist wichtig, den Beratungshilfeschein bereits vor einer Terminvereinbarung zu beantragen, da eine nachträgliche Genehmigung einer Beratung durch die Amtsgerichte nicht möglich ist.

Das erforderliche Formular können Sie hier herunterladen.

Den Antrag müssen Sie beim Amtsgericht stellen, in dessen Bezirk Sie wohnen. Das Gericht überprüft Ihren Antrag und stellt Ihnen bei Bewilligung einen Beratungshilfeschein aus.

Weitere Informationen, wie Sie einen Beratungshilfeschein beantragen können, erhalten Sie hier.

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe genannt, wird gewährt, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren aufzubringen und Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat.

Hierfür müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen. Kommen Sie mit den ausgefüllten Formular und den Belegen zu mir, ich kümmere mich um die entsprechende Antragsstellung.

Vollmacht zum herunterladen

Klicken Sie hier um die Vollmacht herunterzuladen