Fachgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst eine Fülle von Vorschriften, die sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern und Verwandten befasst. Es regelt zudem auch die Rechtsbeziehungen für den Fall der Notwendigkeit einer Pflegschaft, Vormundschaft und gesetzlichen Betreuung.
Verlöbnis
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass ein Verlöbnis ein bereits bindender Vertrag ist und Rechtsfolgen auslöst. Manchen dürfte bekannt sein, dass man z.B. Zeugnisverweigerungsrechte hat. Kommt es zur Auflösung eines Verlöbnisses, kann dies Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Vielleicht wurden schon Teile für die Hochzeitsfeier bezahlt oder andere monetäre Entscheidungen getroffen. Auch bei einvernehmlicher Auflösung des Verlöbnisses kann man zumindest den Verlobungsring herausverlangen.
Gerne helfe ich Ihnen weiter, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder unbegründete Ansprüche abzuwehren.
Eingehung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Bereits vor der Eheschließung oder der Eingehung einer Lebenspartnerschaft ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ratsam. Das liegt daran, dass das heutige Familienrecht aus den 70er Jahren stammt und auf eine klassische „Hausfrauenehe“ zugeschnitten ist. Um der Lebenswirklichkeit gerecht zu werden und Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen, ist unter Umständen der Abschluss eines Ehevertrages ratsam. Der Abschluss eines Ehevertrages ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine Möglichkeit, sich emotional unbelastet über die Folgen einer möglichen Trennung Gedanken zu machen und deren Folgen zu regeln.
Ein Ehevertrag kann auch noch während der Ehe, als auch noch während des Trennungsverfahrens als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.
Trennung und Scheidung
Im Falle einer Trennung ist eine rechtliche Beratung unerlässlich. Während der Trennungsphase sind Regelungen für den Unterhalt, die Ehewohnung, das Sorge-und Umgangsrecht sowie den Hausrat zu treffen. Die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung dazu sind umfangreich, so dass eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich ist, um seine Ansprüche frühzeitig geltend machen zu können und diese nicht zu verlieren.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Trennung/Scheidung und deren Folgen.
Versorgungsausgleich
Im Falle einer Ehescheidung wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen in dem sogenannten Scheidungsverbundverfahren geregelt und betrifft die Versorgungsanrechte beider Ehegatten, die sie insgesamt und dann aber maßgeblich während der Ehezeit erworben haben. Letztere werden gegeneinander ausgeglichen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es diverse betriebliche Altersversorgungen und auch z.B. Ansprüche aus berufsständigen Versorgungswerken, die aber rechtlich sehr unterschiedlich zu beurteilen sind, weil diese entweder dynamisch, teildynamisch oder auch statisch sein können.
Im Jahre 2009 ist die Strukturreform des Versorgungsausgleichs im September in Kraft getreten und wirft seitdem nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch die Richterschaft erhebliche materiell-rechtliche Probleme auf, die zum Teil noch nicht alle von der obergerichtlichen Rechtsprechung geregelt werden konnten. Es ist gerade im Versorgungsausgleich unerlässlich, sich fachlich kompetenten Rat einzuholen, um von vorneherein gravierende Fehler im Hinblick auf die Altersversorgung zu vermeiden.
Kindschaftsrecht
Neben dem Abstammungs-, Namens- und Adoptionsrecht umfasst das Kindschaftsrecht vor allem auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge und umfasst den Wohnsitz des Kindes, als auch die tatsächlichen und gewöhnlichen Aufenthaltsorte. Das Recht kann man sich genauso wie das Sorgerecht teilen. Dies führt z.B. dazu, dass ein Umzug ohne Einverständnis des Expartners nicht möglich ist, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort beim umzugswilligen Partner hat.Genauso ist der ehemalige Partner zu fragen, wenn man mit dem Kind in Urlaub fahren möchte.
Sollten Sie in diesen Angelegenheiten Schwierigkeiten mit dem ehemaligen Partner haben, helfe ich Ihnen gerne weiter, Ihre Rechte und Wünsche durchzusetzen.Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst z.B. Entscheidungen über die Freizeitaktivitäten des Kindes, das Taschengeld, die Schulwahl und insbesondere auch die Vermögenssorge. Hierbei ist zu betonen, dass das Gesetz und daher auch die Rechtsprechung sich nur am Kindeswohl orientieren.
Um hier gütliche Einigungen bei Konflikten herbeiführen zu können ist der Weg zum Rechtsanwalt oftmals ausreichend, um Probleme außergerichtlich klären zu können.Umgangsrecht
Das Umgangsrecht umfasst den regelmäßigen Umgang mit dem Kind, also das Recht, sich regelmäßig mit dem Kind treffen zu dürfen und etwas zu unternehmen etc.. Ein Kind hat Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Aber auch Großeltern, Tanten und andere nahestehende Personen können ein Umgangsrecht erlangen, solange es dem Kindeswohl dient.
Unterhaltsrecht
Unterhaltsansprüche können Sie für sich und für ihr Kind verlangen. Im Falle einer Scheidung kann zunächst Trennungsunterhalt verlangt werden und nach der Scheidung Nachehelichenunterhalt. Ein Kind hat immer Anspruch auf angemessenen Unterhalt gegen beide Elternteile, bei minderjährigen Kindern hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind sich nicht laufend aufhält, sogenannten Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit den Unterhaltsgrundsätzen des zuständigen Oberlandesgerichtes zu zahlen, während der betreuende Elternteil sogenannten Naturalunterhalt leistet. Unterhaltsansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, nur wenn der Unterhaltspflichtige sich aufgrund einer vorangegangenen Fristsetzung in Verzug befindet, können bis zum einem gewissen Zeitraum rückwirkend Unterhaltsansprüche noch geltend gemacht werden.Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Bei Paaren, die lange zusammengelebt haben und zusammen Betriebe errichtet oder Häuser zusammen gebaut haben, ohne miteinander verheiratet zu sein, ist die nachträgliche Auseinandersetzung oftmals langwierig und sehr kompliziert. Oftmals hat man als Partner viel Zeit und Geld investiert und steht nach der Trennung vor dem Nichts. Auch in solchen Fällen ist es unter Umständen möglich, sich noch Vermögenswerte zurückzuholen.Erbrecht
Das Erbrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Testamenten und anderen sogenannten letztwilligen Verfügungen, als auch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder von Vermächtnissen.Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Testamenten benötigen oder Ihnen Ihr Erbe vorenthalten wird, können Sie sich gerne von mir beraten lassen.