Kosten

Kostenfreie Anfrage

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie rechtlichen Beistand benötigen, können Sie gerne kurz telefonisch mit mir klären, ob eine Rechtsvertretung durch mich sinnvoll ist. Nach Erläuterung Ihres Anliegens können wir einen Termin für die Erstberatung vereinbaren.

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung sind zu Gunsten der Mandanten grundsätzlich auf maximal € 190,00, ggfs. noch eine Auslagenpauschale von € 20,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gedeckelt. Die Erstberatung dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und Ihren Beratungsbedarf zu ermitteln. Wichtige Unterlagen können Sie mir gerne vorab per Email zukommen lassen oder zum Termin mitbringen. Sie kriegen eine erste pauschale und überschlägige Rechtsberatung und können sich dann entscheiden, ob Sie meine Hilfe weiterhin in Anspruch nehmen.

Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Grundsätzlich rechne ich nach dem RVG ab. Die Höhe der entstehenden Kosten ist damit von dem maßgeblichen Verfahrenswert abhängig.

Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Stundenhonorar zu vereinbaren.

Im ersten Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne die wahrscheinlich anfallenden Kosten für eine Rechtsvertretung.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht automatisch alle Rechtsstreitigkeiten ab. Grundsätzlich zahlt die Rechtschutzversicherung in Familienangelegenheiten nur die Kosten für eine sogenannte Erstberatung bzw. maximal € 250,00, wenn die Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht über die Beratung hinausgeht, wie z.B. Vertretung nach außen, indem Korrespondenz mit dem Gegner zu führen ist.

Gerichtliche Verfahren in Familiensachen werden grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung finanziert.

Als zusätzlichen und kostenlosen Service kann ich mich um die Deckungszusage bezüglich der Erstberatung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern.

Beratungshilfe

Es besteht auch für die außergerichtliche Beratung und Vertretung die Möglichkeit, die Kosten des Rechtsanwaltes über die sogenannte Beratungshilfe abzurechnen. Die damit vergüteten Gebühren zwischen € 30,00 und € 85,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind aber von vorneherein in den meisten Fällen nicht kostendeckend und für einen Anwalt defizitär, so dass ich nur im Einzelfall Beratungshilfe nach Absprache leisten kann.

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe genannt, wird gewährt, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren aufzubringen und Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Allerdings umfasst eine einmal bewilligte Verfahrenskostenhilfe im Falle des Unterliegens oder teilweisen Unterliegens im Verfahren niemals die Kosten des gegnerischen Verfahrensbevollmächtigten. Wenn das diesbezügliche Formular nicht von dem Rechtssuchenden von vorneherein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und belegt wird, besteht die Gefahr, dass das zuständige Gericht den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisen kann, ohne dass eine Möglichkeit besteht, hiergegen einen Rechtsbehelf einzulegen.

Hierfür müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen. Kommen Sie mit den ausgefüllten Formular und den Belegen zu mir, ich kümmere mich um die entsprechende Antragsstellung.